Tipp: Gestochen scharfe Darstellung im Trend der Zeit (exklusiv bei VARIO)
Tipp: Hochempfindlicher Touchscreen mit höhenverstellbarem Standfuß
Tipp: PC-System im platzsparenden Mini ITX-Gehäuse. Leise und leistungsstark.
Verbraucht rund 50 % weniger Strom als ein herkömmlicher Desktop-PC
1x RJ-45, 6x USB 2.0 (2x vorne)
Tipp: Einfache Bedienung und Installation zu kleinstem Preis, druckt Logos und Grafiken
Automatischer Abschneider (Cutter) EPSON TM-T88III-kompatibel
Mit einer Auflösung von 180dpi druckt er einfarbige Bons mit einer hohen Qualität sogar mit Logos und Grafiken. Monochromer Thermodirekt-Bondrucker. Bedruckt 80mm Thermopapier, Kassenladenanschluss, Easy-Paper-Handling
Tipp: Kassenlade mit „Soft Opening-Mechanik“
| Funktionsüberblick (4:00) Stand: 20.05.2009 |
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| Einfacher Kassiervorgang (1:05) Stand: 20.05.2009 |
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| Quittung parken (1:41) Stand: 20.05.2009 |
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| Gutscheine erfassen und abrechnen (1:50) Stand: 20.05.2009 |
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| Bon über Kunden kassieren (1:37) Stand: 20.05.2009 |
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| Kunden auswählen, Zwischensumme, Preisnachlass (2:17) Stand: 20.05.2009 |
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| Gesamtbetrag eines Artikel über Gewicht oder Preis kassieren (1:46) Stand: 20.05.2009 |
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| Getränke mit Pfand kassieren (1:21) Stand: 20.05.2009 |
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| VARIO Kasse Software-Download (26.96MB) Stand: 22.05.2009 |
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| Demoversion der Kassensoftware VARIO Kasse | |
| VARIO Kasse Flyer (1.4 MB) Stand: 26.11.2009 |
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| Fleyer VARIO Kasse | |
1 ALLGEMEIN
1.1 Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der VARIO Software GmbH, nachfolgend VARIO Software GmbH genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Vertragsparteien, es sei denn, es wird ausdrücklich ein anderer Vertragsinhalt vereinbart.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für Regelungen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VARIO Software GmbH zwar nicht widersprechen, aber von den gesetzlichen Vorschriften zu ungunsten von VARIO Software GmbH abweichen.
1.3 Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
2 ANGEBOT UND LEISTUNGSINHALT
2.1 Angebote von VARIO Software GmbH sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von VARIO Software GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für Fokus POS, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 Werden Änderungen an dem System des Kunden vorgenommen, nachdem VARIO Software GmbH den Systemstatus des Kunden erfasst hat, dann kann für die Kompatibilität mit der zu liefernden Software keine Gewähr übernommen werden. Etwaige Zusicherungen sind dann ebenfalls gegenstandslos.
3. INSTALLATION; SCHULUNG UND BERATUNG
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch VARIO Software GmbH als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern VARIO Software GmbH Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich etwaige vertraglich vereinbarte Ausführungsfristen von VARIO Software GmbH angemessen. VARIO Software GmbH kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von VARIO Software GmbH aus § 643 BGB bleiben unberührt.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT; LEISTUNGSUMFANG
4.1 Ist der Kunde Kaufmann und der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, dann ist er verpflichtet, gelieferte Ware nach der Ablieferung, soweit dies nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler VARIO Software GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.2 Unterlässt der Kunde die Anzeige oder genügt diese nicht der vereinbarten Schriftform, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die - formgerechte - Anzeige bei beiderseitigem Handelsgeschäft unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehnung dieses Mangels als genehmigt.
4.3 Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
4.4 VARIO Software GmbH ist es verwehrt, sich auf die vorstehenden Regelungen zu berufen, sofern der betreffende Mangel arglistig verschwiegen wurde.
5. LEISTUNG DURCH DRITTE, TEILLEISTUNGEN, WARE ZU TESTZWECKEN
5.1 VARIO Software GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.
5.2 VARIO Software GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.3 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von VARIO Software GmbH. VARIO Software GmbH behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
6. LIEFERFRIST, VERZUG
6.1 Von VARIO Software GmbH angegebene Lieferzeiten sind im Zweifel nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin von VARIO Software GmbH um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, VARIO Software GmbH eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
6.2 Aufgrund einer Fristsetzung oder Mahnung des Kunden kommt VARIO Software GmbH nur dann in Verzug, wenn diese das Schriftformerfordernis erfüllt.
6.3 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
6.4 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von VARIO Software GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung beiVARIO Software GmbH, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
7. PREISE
7.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
7.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
7.3 VARIO Software GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate nach Vertragsschluss vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
7.4 Wünscht der Kunde eine namentliche Änderung der Person des Lizenznehmers, so ist diese Änderung entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts bestimmt VARIO Software GmbH nach billigem Ermessen.
8. ZAHLUNG
8.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Warenlieferungen, Supportleistungen ohne Abzug nach 14 Tagen netto zu begleichen.
8.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen vonVARIO Software GmbH verrechnen. Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft, darf er Zurückbehaltungsrechte nur wegen von VARIO Software GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltendmachen.
9. GEFAHRÜBERGANG, ABNAHME
9.1 Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, erfolgen alle Lieferungen auf seine Kosten seine Gefahr.
9.2 Von VARIO Software GmbH auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von VARIO Software GmbH unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er VARIO Software GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem schriftlichen Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei VARIO Software GmbH ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
10. GEWÄHRLEISTUNG, NACHERFÜLLUNG
10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Kaufverträgen grundsätzlich ein Jahr, es sei denn, es handelt sich bei der Kaufsache um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat bzw. der Mangel besteht in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die Herausgabe der Sache verlangt werden kann oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist.
10.2 Eine Aufforderung des Kunden zur Nacherfüllung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen einer etwaigen Fehlerbehebung eine neue Version des gelieferten Programms zu übernehmen
10.4 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
10.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
10.6 Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist VARIO Software GmbH zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.
11. EIGENTUMSVORBEHALT
11.1 VARIO Software GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Für die Nutzung der Programme gilt Ziffer 12.1 Satz 2. Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von VARIO Software GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für VARIO Software GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an VARIO Software GmbH ab. VARIO Software GmbH nimmt die Abtretung an.
11.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an VARIO Software GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen vonVARIO Software GmbH hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. VARIO Software GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zulegen.
11.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist VARIO Software GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. VARIO Software GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
11.5 Bei einem Rücknahmerecht von VARIO Software GmbH gemäß vorstehendem Absatz ist VARIO Software GmbH berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von VARIO Software GmbH den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
11.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag
11.7 VARIO Software GmbH ist verpflichtet, Sicherheiten freigegeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
11.8 Der Kunde ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn-/Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offen stehen oder die Ware noch nicht geliefert wurde.
12. UMFANG DER RECHTSEINRÄUMUNG
12.1 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist die Nutzung des Programms auf die Dauer von maximal drei Monaten ab Lieferung beschränkt. Wird der Kunde für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten diese Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der von VARIO Software GmbH lizenzierte Programme nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Eine “Nutzung” des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
12.3 Der Kunde darf Datensicherung nur nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von VARIO Software GmbH nicht verändern oder entfernen.
12.4 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, das Programm zu bearbeiten, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. Im Zweifel ist der Kunde nur soweit zur Nutzung berechtigt, wie der Vertragszweck dies erfordert.
13. HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
13.1 Die Haftung von VARIO Software GmbH bleibt unbeschränkt und unbeeinflusst durch die nachfolgenden Regelungen bei Personenschäden und deren Folgen sowie den Folgen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Die Haftung augrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt ebenfalls unberührt.
13.2 Bei nur leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet VARIO Software GmbH der Höhe nach nur für den Schaden, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war.
13.3VARIO Software GmbH haftet nicht bei nur leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
13.4VARIO Software GmbH haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.
13.5 Die Haftung ist - außer bei Vorsatz - in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von VARIO Software GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
13.6 Die Regelungen dieser Ziffer 11 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von VARIO Software GmbH.
13.7 Die Haftung vonVARIO Software GmbH für Verzögerungsschäden ist bei nur leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf fünf Prozent der Auftragssumme.
14. SCHUTZRECHTE DRITTER
Der Kunde verpflichtet sich,VARIO Software GmbH von Schutzrechtsberühmungen Dritter hinsichtlich der gelieferten VARIO Software GmbH Software unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und VARIO Software GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. VARIO Software GmbH ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
15. ABTRETBARKEIT VON ANSPRÜCHEN
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit VARIO Software GmbH geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit VARIO Software GmbH geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von VARIO Software GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
16. ERMÄCHTIGUNG ZUR NUTZUNG VON KUNDENDATEN
Der Kunde ermächtigt VARIO Software GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von VARIO Software GmbH ist Neuwied/Rhein.
17.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Neuwied ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten. VARIO Software GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17.5 Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses
Rufen Sie uns an: +49 (0) 2631 / 3452-0
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| Unternehmensanschrift | VARIO Softwareentwicklung GmbH Matthias-Erzberger-Straße 32-34 56564 Neuwied Deutschland Rheinland-Pfalz |
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| Geschäftsführer | Ralf Schneider Frank Wolter |
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| Handelsregister | HRB 14628, Amtsgericht Montabaur | ||||||||||||||
| Umsatzsteuer-ID | DE 191 713 672 | ||||||||||||||
| Steuernummer |
32/660/1576/6 |
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| Bankverbindung Raiffeisenbank | Raiffeisenbank Mittelrhein eG
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| Bankverbindung Sparkasse | Sparkasse Neuwied
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- Stabile SQL-Datenbank
- freier kategorisierbarer Artikel-Schnellzugriff
- informativer Kundenstamm
- Artikel- und Lagerbestandsverwaltung (inkl. Gebinde und Pfand)
- Lieferantenverwaltung mit Wareneingang und offenen Posten
- Touchscreen-Unterstützung
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VARIO Kasse:
- Intuitiv zu bedienen, wartungsarm, geringer Installationssaufwand, einfache Pflege der Artikeldaten
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- Artikel-Suchfunktion in Liste über PLU Nummer oder Bezeichnung
- Bild und Text zu Artikel anlegen und auf dem Bildschirm einblenden
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- Druck auf Bons oder Standard-Formularen, Formulardesigner zur Anpassung Ihrer Formulare
- Einkaufspreis (und Berechnung durchschnittlicher EK)
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- Automatische Berechnung Artikelumsatz je Tag/Woche/Monat/Quartal
- Bestandsliste je Artikel mit Angabe der Menge, EK-Preis, EK-Einheit und VK-Preis
- Ausweisung und Zusammenfassung der Erlöse und Kosten auf dem Z-Bericht
- optional: FIBU-Schnittstelle (z.B. DATEV, Syska, Lexware)
Firmenstamm
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Kundenstamm
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- Automatische Vergabe der Lieferantennummer
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Mitarbeiterstamm
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- Rechteverwaltung
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- Kassenladensteuerung
- Kundendisplay
Listen
- Artikelliste mit Gruppenauswertung in beliebigen Zeiträumen
- Umsatzlisten (Tag/Monat/Quartal/Jahr)
- Warengruppenlisten
- Bestandslisten
- Inventarliste
- Umsatzliste heute
- Bestellvorschlagsliste
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- Anmeldung des Mitarbeiters
- Eingabe von Menge und Artikelnummer (auch über Scanner)
- Bareinlage (Bar, Tresor, Privat, etc.)
- Barentnahmen (Bank, Büromaterial, etc.)
- Kassensturz
- Bonstorno
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- freie Artikelsuche, auch nach PLU-Nummer und Set
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- Mitarbeiter an- und abmelden
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| Die Kassensoftware für die Bedienung am Touchscreen | Die Kassensoftware für die Bedienung mit Maus und Tastatur |
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| Die VARIO Kasse macht aus jedem PC ein leistungsfähiges Kassensystem für alle Branchen. Bisher musste man sich beim Kauf eines Kassensystems direkt auf seine Branche festlegen. Damit ist jetzt Schluss. Lassen sie sich nicht einengen. Tipp: Ob Bar, per Karte oder beides: die VARIO Kasse kann’s! Kaufen Sie sich eine Lösung über alle Branchen hinweg und seien Sie jetzt für die Zukunft gerüstet. Als Profis für Kassensoftware und Warenwirtschaft wissen wir, was ein „All-in-One – Kassensystem“ auszeichnet: Bedienerfreundlich und schnell muss es sein und eine Vielzahl an Funktionen bieten. Tipp: Auch Aushilfen finden sich mit einem Blick zurecht, da alle Informationen per Knopfdruck abrufbar sind. |
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